Spieglein, Spieglein ...

...hier kann alles rein was nicht in die Rubriken passt!
z.B. allgemeine technische Fragen.

Moderatoren: Sir1, Grufti

jost42
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1263
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 21:45
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Spieglein, Spieglein ...

Beitrag von jost42 »

Hallo,

an dieser Stelle eine Fachfrage für die Verkehrsjuristen:

Vorgeschichte:
Während sich der freie Ingenieur in der heimischen Werkstatt zum Thema TÜV grundsätzlich gefreut hat, am Kamel (Bj. 82 Ez. 83) überhaupt soetwas wie einen Spiegel vorzufinden und auch die nichteingetragenen Oxenaugen gelassen nahm, hat der Dekra-Ebsenzähler bei der 3 1/2 (Bj. 76) beides bemängelt, dann aber doch die (übrigens eingetragenen) Oxenaugen und den einen Rückspiegel durchgehen lassen. Letzters aber nur, weil er mir auch nicht zeigen konnte, wo Herr Lambertini denn die Montage des rechten Exemplares vorgesehen hatte - es gibt kein geeignetes Loch zum reinstecken / anschrauben ... .

Um mich in zwo Jahren nicht wieder aus Glatteis zu begeben - und vielleicht gibt es dann ja den freundlicheh Kollegen in der heimischen Werkstatt nicht mehr - nun die Frage:

Was ist richtig?
Ab wann 2 Spiegel?
Bis wann Ochsenaugen?
By the way - folgende Fragen kamen mir zum Thema TÜV auch noch:
Wie lang muß die Sitzbank für den Zwo-Personen-Betrieb sein?
Bis wann Bremslicht in Gelb?

In freudiger Erwartung Eurer Antworten Grüße aus Fernost,

Jost
We don't need a solution, 'cause we love the problem!
Twinfan
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1351
Registriert: Donnerstag 4. Januar 2007, 10:52
Wohnort: Timbuktu

Re: Spieglein, Spieglein ...

Beitrag von Twinfan »

jost42 hat geschrieben:Hallo,

an dieser Stelle eine Fachfrage für die Verkehrsjuristen:

Vorgeschichte:
Während sich der freie Ingenieur in der heimischen Werkstatt zum Thema TÜV grundsätzlich gefreut hat, am Kamel (Bj. 82 Ez. 83) überhaupt soetwas wie einen Spiegel vorzufinden und auch die nichteingetragenen Oxenaugen gelassen nahm, hat der Dekra-Ebsenzähler bei der 3 1/2 (Bj. 76) beides bemängelt, dann aber doch die (übrigens eingetragenen) Oxenaugen und den einen Rückspiegel durchgehen lassen. Letzters aber nur, weil er mir auch nicht zeigen konnte, wo Herr Lambertini denn die Montage des rechten Exemplares vorgesehen hatte - es gibt kein geeignetes Loch zum reinstecken / anschrauben ... .

Um mich in zwo Jahren nicht wieder aus Glatteis zu begeben - und vielleicht gibt es dann ja den freundlicheh Kollegen in der heimischen Werkstatt nicht mehr - nun die Frage:

Was ist richtig?
Ab wann 2 Spiegel?
Bis wann Ochsenaugen?
By the way - folgende Fragen kamen mir zum Thema TÜV auch noch:
Wie lang muß die Sitzbank für den Zwo-Personen-Betrieb sein?
Bis wann Bremslicht in Gelb?

In freudiger Erwartung Eurer Antworten Grüße aus Fernost,

Jost
Hallo Jost,

Spiegel:
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2


Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Sitzbank:

für 2 Personen, lt. meinem Eintrag bei 3 1/2 60 cm

Bremslicht:
- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm
zur Farbe ob Gelb oder Rot hab ich nix gefunden

Gruß Gerhard
Gruß Gerhard

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.Bild
Grufti
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1010
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 18:31
Wohnort: Remscheid

Beitrag von Grufti »

Klasse! Gerhard
schnell wie deine Morini!
Jost, zur Bremslichtfarbe hab ich folgendes gefunden:
Für die vor dem 1. Januar 1983 erstmals zugelassenen Fahrzeuge ist Gelb weiterhin zugelassen. 3. StVZO § 72
Hartmut
Wer nicht bastelt, hat schon verloren.
jost42
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1263
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 21:45
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von jost42 »

boah,
wie (besser wo) habt ihr das denn so schnell gefunden?
Stellt sich nur noch die Frage, ob sich die Höchstgeschwindigkeit (100Km/h) auf die eingetragenen Vmax bezieht, die tatsächlich maximal erreichbare Geschwindigkeit oder die Geschwindigkeit mit der man geblitzt wurde? :P

Scherz beiseite, vielen Dank Jungs. Also alles im Grünen bei mir, bis auf 2 cm zu wenig Sitzbank ... aber die 2 cm find ich bestimmt woanders.

Ahoi,
Jost
We don't need a solution, 'cause we love the problem!
michiG
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 160
Registriert: Sonntag 7. Januar 2007, 22:53
Wohnort: Hamburg

Beitrag von michiG »

Das folgende Buch ist in diesem Zusammenhang für den einen oder anderen Schraubereinsatz nicht uninteressant:

Illg, Frank-Albert
"Das TÜV-Buch Motorrad",
zweite überarbeitete Auflage,
Köln: TÜV-Verlag 2000
ISBN 3-8249-0569-8

Auf 112 Seiten werden hier die wichtigsten Bestimmungen zum Thema TÜV und Motorrad in verständlichen Worten zusammengefasst. In wie weit es eine neuere Auflage gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin mit der Auflage von 2000 bisher immer gut gefahren.

Gruß michael
Antworten

Zurück zu „Sonstiges“