import: eintragen nicht original teilen

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TinTin
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import: eintragen nicht original teilen

Beitrag von TinTin »

Ich woltte ein 3 1/2 verkaufen aber den kaufer weiss nicht sicher das die extras in Deutschland eingeragen mussen beim import... :nichtverstehn: in Die Niederlande haben wir die special teilen nicht in die papieren stehen :roll:
Es handelt sich um ein Tarozzi set, Busso dampfer, Koni shocks und einige andere teilen. die blinker fehlen auch aber das ist in die Niederland auch nicht gut wann ich einen Streifenwagen treffe... :shock:
Gibt es (ausser den blinker) problemen beim import? Wo kann mann mehr info bekommen oder anschauen? :spitze:
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gk
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Beitrag von gk »

moin andrè,

probleme wird es geben, wenn die morini zwecks zulassung in deutschland beim tüv vorgeführt werden muß. spätestens dann sollten blinkleuchten verbaut sein und die restlichen umbauten müssen dann eigentlich auch eingetragen werden.(zusätzliche kosten!)
aber das sollte sich ja alles realisieren lassen.
evtl. erkennt man auch euren letzten tüv-bericht an (wenn ihr sowas habt). dann wird dem neuen besitzer vielleicht auf der zulassungsstelle nur der niederländische brief in einen deutschen umgeschrieben und der neue besitzer hat bis zur nächsten technischen überprüfung zeit, sein neues eisen stvzo-konform herzurichten.

hier war doch einer vom strassenverkehrsamt unterwegs. name fällt mir gerade nicht ein. der gute mann sollte detailliertere angaben machen können

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nadowolfen
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Beitrag von nadowolfen »

Die meisten Änderungen, die Fahrverhalten, Leistung, Geräusch, sichere Bedienung und Abgas betreffen müssen irgendwie geprüft und freigegeben sein. Fast alles.

In der Regel überprüft der TÜV, ob ein geeignetes Gutachten vorliegt und die Sache richtig angebaut ist und funktioniert. Heute gibt es für neuere Teile meist eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die eine Eintragung in die Papiere überflüssig macht (es sei denn in dieser ABE steht ausdrücklich drin, das eine Eintragung erforderlich ist, um die Überprüfung des korrekten Anbaus zu dokumentieren). So eine ABE muss dann aber mitgeführt werden. Vieles ist aber eintragungspflichtig.

Hört man sich herum, bekommen viele Leute alles mögliche und unmögliche eingetragen. Ohne ein aussagekräftiges Gutachten habe ich aber das Risiko, das eine Eintragung verweigert wird.

Ich habe zum Beispiel noch kein Gutachten für die Tarozzi-Anlage gesehen und kenne jemand, der trotzdem seit Jahren damit herumfährt. Der TÜV hat die Anlage halt nie als Fremdanlage erkannt. Derjenige trägt allerdings das Risiko, großen Ärger zu bekommen, wenn bei einem Unfall ein Gutachter der Meinung ist, das diese Anlage irgendwie mit Schuld am Schaden war. Grundsätzlich ist nämlich die Betriebserlaubnis erloschen - man dürfte mit diesem Motorrad eigentlich nicht fahren!

Deshalb wird ein deutscher Kaufinteressent an dieser Stelle etwas feilschen, denn, wenn er Pech hat, muss er Teile austauschen. Im mindesten Fall muss er Geld für die TÜV-Eintragung einplanen.

Schöne Grüße,

Wolfgang
Fröhliches Knattern und allzeit eine Handbreit Tiger im Tank
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