Ochsenaugen für die 31/2

Die Schwingenlagerung gehört z.B. hier hin.

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Strecker
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Ochsenaugen für die 31/2

Beitrag von Strecker »

Hallo !

Hat jemand vielleicht Ochsenaugen und konische K&N Luftfilters für die 31/2 eingetragen?

Wenn ja,ist es möglich eine Kopie des Fahrzeugschein zubekommen?

Im voraus schon mal ein Danke!

Gruß Jürgen
ndi
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Beitrag von ndi »

Hallo Jürgen,

Ochsenaugen einfach ranmachen, müssen nicht in den Schein rein. Offene Lufis? Habe ich nicht, kann ich nicht helfen.

Grüße
Andi
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Strecker
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Beitrag von Strecker »

Danke Andi !

Versuch mein Glück morgen bei der DEKRA.

Gruß Jürgen
Strecker
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Beitrag von Strecker »

Hallo !

Da ist noch ein Problem offen.

K&N Konische Sportluftfilter!

Hat jemand ein Teilegutachten dafür ?

Im voraus schon mal Danke!

Gruß Jürgen
2Vclassic
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Beitrag von 2Vclassic »

Ich habe auf meiner 77'er 3 1/2 zylindrische K&N- diese habe ich über die kurzen Kunstofftrichterchen auf den Vergasergewinden gefummelt und geklemmt.

Bisher habe ich immer TÜV ohne Kommentare bekommen - lasse ich aber in einer Meisterwerkstatt in der Gegend machen - da gibt es auch keine blöden fragen nach dem Seitenständer der nicht einklappt ...
Gruß

Michael (D)

Morini 3 1/2 S Bj 77
seb
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Beitrag von seb »

hallo jürgen,

den tüv süd in lahr haben meine offenen filter bisher auch nicht gestört, obwohl ein ominöses "ansaugluftberuhig.-system" eingetragen ist.

geh einfach hin...

viel glück!
gruß
seb.
ist die morini gesund, freut sich der mensch.
mehlheimer
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Beitrag von mehlheimer »

Hi Andi,

meine Werkstatt sagte mir heute das ich die Ochsenaugen eintragen lassen muss. Müssen die wirklicht nicht in den Schein rein? bzw. was ist der Grund?

Danke Dir für die Antwort und viele Grüße aus Heidelberg
Heiko
ndi hat geschrieben:Hallo Jürgen,

Ochsenaugen einfach ranmachen, müssen nicht in den Schein rein. Offene Lufis? Habe ich nicht, kann ich nicht helfen.

Grüße
Andi
Laubfrosch
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Beitrag von Laubfrosch »

Da ist doch ne Wellenlinie und das E Zeichen drauf. Meine hab ich auch noch nie eintragen lassen.

TÜV und Polizei haben das noch nie interessiert.
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norbert
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Beitrag von norbert »

Wenn die Ochsenaugen als einzige Blinker für hinten und vorn gelten sollen, müssen die nach meiner Erfahrung als Lenkerendblinker eingetragen werden. Das geht nur bis zu einem gewissen Baujahr.
So hat man´s mir zumindest gesgt und so hab ich´s auch gemacht.

norbert
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Beitrag von Laubfrosch »

Die 125er Hercules die ich mal besessen habe war Baujahr 74 und hatte nur Ochsenaugen.

Einmal hatte ich an der Morini einen Prüfer da sollte ich die nach hinten zeigenden Blinkergläser der Ochsenaugen schwärzen da ich hinten ja noch die originalen Blinker dran hatte.
Er sagte mir damals es dürften keine zwei funktionierenden Blinker an einem Fahrzeug nach hinten zeigen.
Diese Regelung ist entweder nicht mehr vorhanden oder es interessiert anscheinend schlichtweg keinen mehr.
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Beitrag von corsaro1200 »

Hallo,

lt. TÜV Süd:
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62- Anzahl: 4
- Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.

Hatte an meiner Ducati Scrambler, Bj. 72, auch welche dran, hinten keine, waren eingetragen (wegen veränderter Lenkerbreite :? )
Trotzdem hat das nie einen TÜV oder Polizisten interessiert.

Ich würde einfach die hinteren Blinker dran lassen und gut ist. Hauptsache die E-Nummer oder Welle ist dran. Schon alleine wegen meiner eigenen Sicherheit, da die Ochsenaugen echt schlecht vom nachfolgenden Verkehr beim Abbiegen gesehen werden können.

Grüße
Dieter
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mehlheimer
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Beitrag von mehlheimer »

Danke euch für die Antworten!
Da gibts auch beim TÜV und der DEKRA momentan keine klare Aussage. Die beste Antwort von einem TÜV Mitarbeiter war "Machen Sie die zusätzlich zu den vorhanden Blinkern dran, dann sind Sie auf der sicheren Seite"
:lol:
Egal, ich lass sie eintragen, dann ist Ruhe 8)
Dieselist
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Beitrag von Dieselist »

Hm, Dieter hats doch schon geschrieben, was Vorschrift ist.
Ein Prüfer, der das nicht genau sagen kann, ist nur zu faul zum Nachschlagen.
Und wenn die Beleuchtungseinrichtungen der StVZO entsprechen, ist das auch nicht eintragungspflichtig. Punkt.
Das Geld und die Zeit würde ich lieber in eine schöne Mopedtour investieren.
Und was, wenn dir die Ochsenaugen nicht mehr gefallen?
Nochmal zum TÜV und zur Zulassungsstelle und kostenpflichtig austragen lassen?
Spar dir den Ärger...
Grüße
Uli

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Beitrag von Dirk Runkel »

An meiner Max hat der Vorbesitzer zu den Ochsenaugen hinten noch winzige moderne LED Blinker angebracht, die fallen kaum auf. Ist zwar nicht stilecht, erhöht aber, wie schon gesagt, die Sicherheit, weil man sie einfach besser sieht.

Gruß
Dirk
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Kraweel, Kraweel!“
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Beitrag von F 350 »

Ich hab an meiner 74er Sport auch Ochsenaugen. Ohne Eintragung in den Papieren. War schon so, wie ich die gekauft habe. Die ist vorher in Berlin und ursprünglich in Italien gelaufen. Mein Prüfer hat nix dazu gesagt. Plakette gab es.
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