Italien Import

Hier kann z.B. die Diskussion Corsaro 1200 vs. Tremezzo vorgesetzt werden.....
corsarino
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Beitrag von corsarino »

Und ich dachte die Zulassungsbestimmungen sind in der EU "harmonisiert".

:?:
corsacorsaro
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Beitrag von corsacorsaro »

Ja, bei Neufahrzeugen mit COC, oder wie das heißt.
Die alten Morinischinken mit denen wir uns in der Regel beschäftigen sind ja zumeist irgendwann vor Jahrzehnten per Schrottdeklaration aus der Welt geschafft worden und seltsamerweise wiederauferstanden aus Ruinen. Lustig ist es auch mitzuerleben wie die alten Eigner bemüht sind ihren Gewinn vor der Guardia di Finanza, zu verschleiern. Das Moped haben sie nie gesehen, waren nie der Besitzer und wurde ihnen auch nie geklaut. Die drei Affen feiern Wiederauferstehung. Kann dann mangels "Verträgen" an der Grenze auch mal schwierig werden, wenn genau der "Diebstahl" von den Schergen, bei Ansicht des vollgeladenen Trucks, angenommen wird.
Ciao Dirk
Immota fides. Nec aspera terrent
corsacorsaro
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Beitrag von corsacorsaro »

...was mir da noch einfällt: Habe neulich gelesen, dass es nicht mehr möglich ist mit "Roter Nummer" oder Tageszulassung das Ding auf eigener Achse zu überführen. Gibt ne Mordslampe in Italien. Hab gehört, dass das Fahrzeug eingezogen wird. Also ähnlich drastisch wie "Fahren ohne Helm". Wird ausgesprochen genau kontrolliert, und ist ja auch supereinfach zu erkennen für die Schergen der Staatsmacht.
Viel Glück mit dem Autoverleih!
Ciao Dirk
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Twinfan
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Beitrag von Twinfan »

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.

Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran

Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.de/impressum

upps. kleiner Nachtrag:

Kurzzeitkennzeichen in Europa

Fahrten innerhalb von Europa mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen benötigen die grüne Versicherungskarte. Nicht alle Länder innerhalb von Europa akzeptieren das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Bitte vergewissern Sie sich in welchen Ländern Sie fahren dürfen.
Derzeit wird in Italien die Fahrt mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen, trotz gültigem Versicherungsschutz, untersagt.
Zuletzt geändert von Twinfan am Freitag 22. November 2013, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Gerhard

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.Bild
brmoke
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Beitrag von brmoke »

Das hat bei der Überführung der Granpasso auch keinerlei Probleme gegeben. Wichtig ist in jedem Fall eine internationale Versicherungskarte. Selbst 1993 hat das mit einem neuen VW-Bus aus Trento über Österreich geklappt.

Schöne Grüße, Benedikt
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist eine Gerade, die schönste eine Kurve !
corsacorsaro
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Beitrag von corsacorsaro »

Barzahlung geht auch nicht mehr???
Ab 1000,- Euronen muß eine Bank dabei sein, oder was?
Na das ist ja praktisch!
Gruß Dirk
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luisfranz
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Beitrag von luisfranz »

Hallo Leute!

Hier ein paar Infos meinerseits, die Euch vielleicht helfen können:
Hat ein italienisches Motorrad Nummernschild und "Büchlein" dann muß man zu allererst feststellen, ob das Fahrzeug noch im Fahrzeugregister eingetragen ist.

Ist das der Fall, so muß festgestellt werden, ob Steuerschulden bestehen und diese evtl. nachzahlen. Dies ist sicher der günstigste, aber auch der seltenste Fall.

Normalerweise wurden alle Fahrzeuge, für die länger keine Steuer bezahlt wurde, vom Register gelöscht. Dies nennt man dann "radiato d'ufficio". Ist Numemrnschild und Fahrzeugschein vorhanden, ist eine Wiederzulassung ohne größeren Aufwand möglich. Fehlt nur der Fahrzeugschein, kann bei der Polizei eine Verlustmeldung gemacht werden und mit dieser kann man ein Duplikat anfordern.

Fehlt alles, dann muß festgestellt werden ob das Fahrzeug abgemeldet (verschrottet) wurde. In diesem Fall ist eine Wiederzulassung theoretisch zwar möglich, aber praktisch nicht durchführbar, ausser mankann damit leben, dass man eine alte Corsaro unter anderem mit Blinker und Armaturenbeleuchtung versieht :-).

Der einzige Weg führt dann, wie in Italien üblich, über Motoclubs, Vertrauensmechaniker und -ingenieure. Als Privatperson hat man so gut wie keine Chance diesen Weg zu gehen. Man kommt einfach nicht weiter. Entscheidet man sich für diese erste "Alternative", hat man nach ungefähr einem halben Jahr und um circa 1000 Euro erleichtert, einen neuen Fahrzeugschein, ein neues Nummernschild und ein original zugelassenes Motorrad.

Bei Importen, weis ich nicht genau bescheid, aber ich glaube, dass man mit den technischen Daten das Bike ohne weiteres in Deutschland zulassen kann. Auch ohne Nummernschild und Fahrzeugschein. Diese Unterlagen bekommt man problemlos über verschiedene Clubs.

Grüße aus Südtirol!
Stefan
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Beitrag von Stefan »

Hi,

nochwas zum Thema Fahrzeugabmeldung.

Oft wird noch ein Abmeldeformular mitgegeben, meist in schönem himmelblau
und ausgestellt von der örtlichen ACI.
Dieses Papier geht in D als Abmeldeformular problemlos durch. Im Original ist
ein Hologramm auf dem Papier aufgebracht.
Kopien sind aber auch möglich.
Nicht unverkehrt ist ein Kaufvertrag da die Zulassungsstellen so viel wie möglich
abheften wollen.


Ciao
Stef
andre
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Beitrag von andre »

Hallo zusammen,
ich habe mir letztes Jahr aus Imola eine Camel mitgebracht, zu der ich auch keine Papiere habe. Es war aber das Nummernschild noch dran, wobei ich denke, dass man dies auch ohne weiteres erneuern kann, da ja kein Siegel oder Stempel drauf ist. Somit kann das Moped ja trotzdem offiziell verschrottet worden sein.
Jetzt habe ich mal bei der Zulassungsstelle nachgefragt, welche Unterlagen sie haben wollen, um das Moped zuzulassen? Die erste Antwort war, dass ich ohne Papiere eigentlich keine Chance hätte. Auf meinen Einwand, dass diese eben nicht mehr vorhanden sind, meinte der Beamte, dass ich zumindest eine Bescheinigung bräuchte, dass das Fahrzeug unbedenklich in Deutschland angemeldet werden darf, also nicht geklaut ist.
Hast jemand eine Ahnung, wie und wo ich an solch ein Bescheinigung kommen kann?
Gruß
andre
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Beitrag von corsarino »

Schau doch mal in die Strega 107, Seite 25...

8)

Gruß, Andreas
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andre
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Beitrag von andre »

Mit Werner bin ich schon in Kontakt!
Gruß
andre
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