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Busso 2 in 1 Auspuffanlage

Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 13:54
von ChristophG
Hallo,
meine wieder hergerichtete 3 1/2, EZ 1977, soll nun wieder auf die Straße. Da aufgrund der langen Standzeit eine Vollabnahme fällig wird, müssen auchg wohl die in den alten Papieren eingetragenen technischen Änderungen neu nachgewiesen werden. Bei den Ochsenaugen sollte das nicht alzu schwer sein. Für die Amex Rastenanlage habe ich ein Schriftstück gefunden (Danke Andreas Hofmann). Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph

Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 18:58
von Hagen
Hallo Christoph,
wenn ein deutscher FZG-Brief vorliegt, ist in der Regel ist keine "Vollabnahme" notwendig.
Es reicht eine HU zum Zulassen
Genaueres kann Dir Deine Zulassungsstelle sagen...
Grüße
Hagen

Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:17
von ChristophG
Mit der habe ich schon gesprochen. Da das Motorrad seit 2007 nicht mehr angemeldet war, und keine Datensätze mehr für das Fahrzeug existieren, ist eine entsprechende Abnahme nötig. Bei einem anschließenden Telefonat mit dem TüV sagte man mir, das Eintragungen aus den alten Papieren nicht ohne Prüfung übernommen werden können.

Re: Busso 2 in 1 Auspuffanlage

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 11:10
von Kersten
Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph[/quote]

moin christoph,

bist du dir sicher das die 2 in 1 anlage von busso ist?

wenn der tüv einen überprüfung machen möchte soll er doch solang der auspuff nicht zu laut ist geht das doch, die eintragung kann er doch machen.

wenn es dir weiter hilft in meinen fahrzeugschein ist es eingetragen, ich darf 2 in 2 sowohl auch 2 in 1 auspuffanlagen fahren.
könnte dir eine kopie schicken vielleicht hilft es dir.

grüße kersten

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 18:08
von Hagen
Genau:

Wenn keine Daten vorliegen.
Sie liegen aber vor - in Form eines KFZ-Briefs.
Also ist eine HU ausreichend. (Oder ist der Brief abgeschnitten oder ungültig gestempelt?)

Man stelle sich vor, eine 1200er Corsaro mit EG-Genehmigung wurde vor 10 Jahren stillgelegt und soll wieder zugelassen werden. Fordert das Amt dann auch eine Wiederzulassung?
Dann hat das Moped danach beides - eine Einzelbetriebserlaubnis und eine EG-Typgenehmigung.

Aber die Zulassungsstelle ist nun mal der Chef im Ring.

Ich würde da vorher nochmal hinfahren und den Chef fragen...

Grüße

Hagen

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 18:27
von Hagen
Paragraph 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung, Absatz 3. (Google hilft)

Her steht's geschrieben:

Der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung vorliegt, ist durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zu führen.

Damit ist der Brief gemeint.

Wie gesagt, nochmal hingehen und den Fahrzeugbrief vorlegen...


Grüße

Hagen

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 19:28
von Werner Wilhelmi
Ich konnte schon eine Maschine, die 1981 abgemeldet worden war und seit dem Zeitpunkt auch nie mehr angemeldet wurde und bei der der originale Brief vorhanden war, problemlos mit einer neuen HU wieder zulassen.

Gruß
Werner

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2020, 18:14
von ChristophG
Erschwerend komm hinzu, das die im vorhandenen Fahrzeugbrief eingetragene Fahrgestellnummer um eine Ziffer von der im Rahmen eingeschlagene abweicht. Ich hebe in den nächste Tagen einen Termin bei der Zulassungsstelle um das aus der Welt zu schaffen.

Der Endtopf ist definitiv von Busso. Ich werde einfach mal schauen, was der Prüfer dazu sagt …

Bis dannBild

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2020, 18:21
von ChristophG
Und hier im ganzenBild